Hauptthema zur Zeit in Lychen: Ein Nacktbadeverbot
Unser Lychen, Stadt der Seen und Wälder, Erholungsort, bekannt und beliebt bei Urlaubern und Touristen aus dem In- und Ausland, immer offen und freizügig gegenüber Naturfreunden, Kunstliebhabern und Andersdenkenden, erlebt zur Zeit eine Phase, in der allem Anschein nach eher mit Einschränkungen und Verboten als mit Genehmigungen regiert werden soll. Konkret steht zur Zeit eine Badeordnung zur Diskussion, die das Nacktbaden an allen öffentlichen Badestellen verbieten soll. Zuwiderhandlungen sollen mit Strafen bis zu 500 Euro Bußgeld geahndet werden. Diese Badeordnung wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Mai mit 8 gegen 7 Stimmen angenommen. Sie wurde zuvor als Entwurf weder der Öffentlichkeit bekannt gegeben noch in irgendeinem Ausschuss beraten. Zahlreiche Gegenargumente und Änderungsvorschläge von Stadtverordneten und Bürgern für eine Überarbeitung der Vorlage wurden wurden von der Bürgermeisterin Frau Gundlach ignoriert. Wegen beanstandeter Formfehler reichte die Bürgermeisterin die Badeordnung bei der Kommunalaufsicht zur Überprüfung ein. Die Überprüfung fiel negativ aus. Die Badeordnung muss überarbeitet werden.
Damit ist das Thema in der öffentlichen Diskussion allerdings nicht vom Tisch. Lychen machte in den nachfolgenden Wochen in öffentlichen Medien, Presse und Fernsehen Schlagzeilen. Liest man die Kommentare, z. B. zum Bericht im Tagesspiegel, so wird u. a. der leidige Ossi-Wessi-Gegensatz wiederbelebt. Es waren keine neu zugezogene Bürger, die für die Verordnung gestimmt haben sondern Alteingesessene.
Das Nacktbaden ist eigentlich kein Lychener Problem sondern lediglich ein immer wieder aufflammendes Thema im Ortsteil Rutenberg, an dessem Rande der Große Kronsee liegt. An seinem Ufer liegt etwas abseits am Nordufer ein sehr schöner, gepflegter Badestrand mit großer Liegewiese, einem Volleyball-Platz, einem langen Steg mit Einstieg ins Wassser und gegenüber eine Plattform mit Sprungbrett. Der andere Badeplatz befindet sich direkt neben der alten Rutenberger Landstraße. An beiden Badeplätzen ist seit jeher Baden mit und ohne Bekleidung üblich. Hätte dort an beiden Plätzen eine konkrete Strand- und Badeordnung gestanden, in der z. B. das Sonnenbaden auf dem langen Steg oder FKK-Yoga an der öffentlichen Straße verboten oder Volley-Ball in Sportbekleidung angeordnet wären, so wäre sicherlich Streit vermieden worden.
Eine solche spezielle Ordnung an beiden Badestellen und vielleicht auch am Zenssee halte ich für die richtige Lösung, um das Problem aus Lychens Welt zu schaffen. Notwendig wäre das auch deshalb, weil es sicherlich sowohl bei FKK- als auch bei Badebekleidungsanhängern Menschen gibt, die rücksichtslos ihr angebliches Recht behaupten, obwohl sie im Unrecht sind. Für Einige Derjenigen, die das Nacktbaden anstößig finden, möchte ich daran erinnern, das ihre Väter weitaus freizügiger und toleranter waren. Um Unwissenheit und Engstirnigkeit zu verringern, möchte ich hier auf das dokumentierte Eigenverständnis der FKK-Anhänger verweisen, dass jeder auf Wikipedia nachlesen kann:
„Sie [diese Lebensweise] kommt zum Ausdruck in der gemeinschaftlichen Nacktheit, verbunden mit Selbstachtung, sowie Respektierung der Andersdenkenden und der Umwelt. Gemeinschaftliche Nacktheit ist ein essentielles Kennzeichen des Naturismus, der die Naturelemente Sonne, Luft und Wasser völlig auswertet. Der Naturismus stellt das physische und psychische Gleichgewicht wieder her, indem er Erholung in einer natürlichen Umgebung bringt, durch Bewegung und Respekt für die Grundprinzipien von Gesundheits- und Ernährungslehre. Der Naturismus fördert viele Aktivitäten, die die Kreativität entwickeln. Völlige Nacktheit ist der geeignetste ‚Anzug‘, um eine Rückkehr zur Natur zu verwirklichen und ist mit Sicherheit der sichtbarste Aspekt des Naturismus, auch wenn sie nicht der einzige ist. Sie hat eine ausgleichende Wirkung auf Menschen, indem sie sie von Spannungen befreit, die durch Tabus und Provokationen der heutigen Gesellschaft verursacht sind, und den Weg zu einer einfacheren, gesünderen und menschlicheren Lebensweise zeigt.“
– Definition der Internationale Naturisten Föderation (INF-FNI) vom Weltkongress Cap d’Agde, 197
Wie ich auch aus Beiträgen in der letzten Ausgabe der "Neuen Lychener Zeitung" vom 10. Juni 2020 zur Stadtverordnetenversammlung vom 25. Mai 2020 entnehmen konnte, wurden vom Vorsitzenden u. a. auch Meinungsäußerungen in der NLZ kritisiert, die angeblich die Stimmung in Lychen verschlechtern. Als langjähriger Mitstreiter der Stadtzeitung möchte ich darauf verweisen, dass die Zeitung während der Bürgerrechtsbewegung als unabhängiges, demokratisches Presseorgan ins Leben gerufen wurde. Autoren sind für ihre Meinung selbst verantwortlich. Beiträge werden durch die Herausgeberin nicht zensiert.
Eine Verordnung, die das Nacktbaden an allen öffentlichen Badestellen unter Androhung von Strafe verbietet, ist nach meiner Auffassung nicht zeitgemäß, rechtlich kaum haltbar und schädigt das Image der Stadt als Erholungsort.